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Die Website www.b2b-publishing.ch richtet sich nur an professionelle und institutionelle Kunden nach dem Finanzdienstleistungsgesetz vom 15. Juni 2018 (FIDLEG) in der Schweiz und Liechtenstein. Die Inhalte richten sich also an qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 10 Abs. 3 des Kollektivanlagengesetzes vom 23. Juni 2006 (KAG) mit Domizil in der Schweiz sowie Liechtenstein. Als qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 10 Abs. 3 KAG gelten:
a) Finanzintermediäre nach dem Bankengesetz vom 8. November 1934 (BankG), wie Banken;
b) Finanzintermediäre nach dem Finanzinstitutsgesetz vom 15. Juni 2018 (FINIG), wie Wertpapierhäuser, Fondsleitungen, Verwalter von Kollektivvermögen, Vermögensverwalter, Trustees;
c) Finanzintermediäre nach dem KAG, wie die SICAV, die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen, die SICAF und der Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen;
d) Versicherungsunternehmen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004 (VAG);
e) ausländische Kundinnen und Kunden, die einer prudenziellen Aufsicht unterstehen wie die Personen nach den Buchstaben (a)-(d);
f) Zentralbanken;
g) öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie*;
h) Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit professioneller Tresorerie*;
i) Unternehmen mit professioneller Tresorerie*;
j) grosse Unternehmen, also Unternehmen, die zwei der folgenden Grössen überschreiten: (i) Bilanzsumme von 20 Mio. CHF; (ii) Umsatzerlös von 40 Mio. CHF; (iii) Eigenkapital von 2 Mio. CHF;
k) für vermögende Privatkundinnen und -kunden i.S.v. Art. 5 Abs. 2 FIDLEG errichtete private Anlagestrukturen mit professioneller Tresorerie*.
* Der Kunde verfügt über eine professionelle Tresorerie, wenn innerhalb oder ausserhalb des Kunden auf Dauer eine fachlich ausgewiesene, im Finanzbereich erfahrene Person mit der Bewirtschaftung der Finanzmittel betraut ist.
Diese Website richtet sich weder an nicht-qualifizierte Anleger noch an professionelle Kunden gemäss Art. 5 Abs. 1-2 FIDLEG (vermögende Privatkunden mit Opting-Out).
Die publizierten Informationen stellen kein Angebot für kollektive Kapitalanlagen im Sinne von Art. 3 lit. g FIDLEG. Sie stellen lediglich Werbung für kollektive Kapitalanlagen nach FIDLEG dar. Die konstitutiven Dokumente der jeweiligen kollektiven Kapitalanlagen sind bei den jeweiligen Emittenten solcher Finanzinstrumente erhältlich.
Die publizierten Informationen stellen keine Aufforderung dar zum Erwerb/Verkauf von kollektiven Kapitalanlagen oder zur Tätigung von Transaktionen. Zudem stellen die publizierten Informationen keine persönliche Empfehlung, Geschäfte mit kollektiven Kapitalanlagen zu tätigen. Jegliche Anlageberatungstätigkeit im Sinne von Art. 3 lit. c Ziff. 4 FIDLEG ist somit ausgeschlossen. Konsequenterweise wird keine Angemessenheits- oder Eignungsprüfung nach FIDLEG durchgeführt.
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Zürich/Rombach, April 2022